Allgemeine Geschäftsbedingungen

der A. Schneider Management GmbH, Ettlingen


 

 

1.         Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für Verträge über Beratungsleistungen und sonstige Aufträge zwischen der A.Schneider Management GmbH, Feldstr. 3 B, 76275 Ettlingen (nachstehend „AS-MBB“ bzw. „wir“) und dem Auftraggeber.

Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen der AS-MBB und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten sämtliche Haftungsbegrenzungen und –ausschlüsse, die zwischen der AS-MBB und dem Auftraggeber nach diesen AGB und ggf. nach dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbart sind. Die Geltung weiterer oder sonstiger Regelungen aus diesen AGB, dem jeweiligen Einzelvertrag und/oder dem Gesetz auch gegenüber solchen Dritten bleibt unberührt.

Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, nicht gegenüber Verbrauchern. Sie gelten auch für alle künftigen Aufträge zwischen dem Auftraggeber und der AS-MBB, ohne dass ihre Einbeziehung dafür jeweils noch einmal gesondert vereinbart werden müsste.

2.         Vertragsgegenstand


Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

3.         Vergütung

 

Die in den Rechnungen der AS-MBB angegebenen Honorare beziehen sich auf den direkten Zeitaufwand der AS-MBB Mitarbeiter. Der für das jeweilige Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis festgelegte Budgetrahmen und die Zeitplanung sind so kalkuliert, dass die beschriebenen Aufgaben erfolgreich abgewickelt werden können. Während der Auftrags- bzw. Vertragsabwicklung sich ergebende Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen durch den Auftraggeber, werden von der AS-MBB zusätzlich in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Mehraufwand durch vom Auftraggeber gewünschte Terminverschiebungen.

Die mit dem Einsatz der AS-MBB Mitarbeiter verbundenen Aufwendungen wie Reisekosten, Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Büronebenkosten werden über eine 15%-Pauschale auf die Beratungshonorare abgegolten.

Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

4.         Mehrwertsteuer

 

Auf die Beratungshonorare, Spesen und Büronebenkosten wird, sofern anwendbar, der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz erhoben.

5.         Rechnungsstellung

 

Die AS-MBB ist berechtigt 30% des festgelegten Budgetrahmens vorab in Rechnung zu stellen, um die anlaufenden Auftragsarbeiten der AS-MBB Mitarbeiter zu finanzieren. Das übrige Honorar sowie die anfallenden Aufwendungen und Büronebenkosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Bei Beendigung des Auftrags erstellt die AS-MBB eine Schlussrechnung entsprechend den angefallenen Aufwendungen und den bereits geleisteten Zahlungen des Auftraggebers. Alle Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt zahlbar.

6.         Kündigung

 

Das Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis kann – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Kündigung beendet werden. Die AS-MBB wird einer kürzeren Frist zustimmen, soweit diese kürzere Frist es der AS-MBB erlaubt, laufende Arbeiten abzuschließen und die sich daraus ergebenden Resultate für den Auftraggeber zusammenzufassen. In diesem Fall wird nur derjenige Honorar- und Aufwendungsaufwand in Rechnung gestellt, der bis zum Zeitpunkt der Auftrags- bzw. Vertragsbeendigung tatsächlich angefallen ist.

7.         Vertraulichkeit

 

Die AS-MBB verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet. Die AS-MBB und der Auftraggeber verpflichten sich den Namen des jeweils anderen nicht ohne vorherige Einwilligung zu Werbe- und Reklamezwecken zu verwenden.

8.         Ausschlussfrist, Verjährung
 

(1)        Lehnt die AS-MBB die Erfüllung eines geltend gemachten Schadensersatzanspruchs unter gleichzeitiger Mitteilung der Gründe ab, so wird sie von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn der Auftraggeber nicht binnen eines Jahres Klage erhebt. Die Frist beginnt, sobald die AS-MBB schriftlich auf die Rechtsfolge des Fristversäumnisses hingewiesen hat. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
 

(2)        Schadensersatzansprüche verjähren – wenn nach den gesetzlichen Regelungen nicht schon vorher Verjährung eintritt – spätestens fünf Jahre nach Entstehung des jeweiligen Anspruchs.
 

(3)        Die vorstehenden Absätze (1) und (2) dieser Ziffer 8. finden keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

9.         Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

 

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:
 

(1)       Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 

(2)       Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
 

(3)       Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
 

(4)       Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
 

(5)       Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.

10.       Weitergabe von Beratungsergebnissen an Dritte

 

Die von der AS-MBB erzielten Beratungsergebnisse dienen ausschließlich der internen Nutzung durch den Auftraggeber. Bei einer Weitergabe der Beratungsergebnisse an Dritte wird der Auftraggeber die AS-MBB hiervon unter Angabe des Namens des Dritten und des Zwecks der Weitergabe in Kenntnis setzen. Die Beratungsergebnisse müssen vollständig weitergegeben werden und stets den Hinweis auf die Haftungsbeschränkung der AS-MBB nach diesen AGB und – sofern in dem zugrundeliegenden Einzelvertrag zwischen dem Auftraggeber und der AS-MBB eine Haftungsbeschränkung vorgesehen ist – auf diese einzelvertragliche Haftungsbeschränkung beinhalten. Der Auftraggeber stellt die AS-MBB von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit den weitergegebenen Beratungsergebnissen gegenüber der AS-MBB geltend machen. Die Beratungsergebnisse (z. B. Marktstudien, Geschäftspläne usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Projekthonorars im Eigentum der AS-MBB. Dies gilt auch im Falle einer vorzeitigen Kündigung.

Die Beratungsergebnisse dürfen nicht für Zwecke eines eigenen Beratungsgeschäfts des Auftraggebers verwendet werden oder Dritten vom Auftraggeber für solche Zwecke überlassen werden.

11.        Abwerbeverbot

 

Die AS-MBB verpflichtet sich, keinen Mitarbeiter des Auftraggebers, der mit dem jeweiligen Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis in irgendeiner Weise verbunden ist, in ein Anstellungsverhältnis zu übernehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen mit dem jeweiligen Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis verbundenen AS-MBB Mitarbeiter in ein Anstellungsverhältnis zu übernehmen. Diese Verpflichtung endet jeweils zwölf Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

12.        Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

 

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der AS-MBB. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

 

Hier finden Sie uns

A.Schneider Management GmbH
Feldstr. 3 B
76275 Ettlingen

Kontakt

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Tel.       +49 7243 521780

Mobil.   +49 171 7532756

 

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